Bei Kündigung, Anwalt einschalten
Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?
Bevorzugter Weise, schnell! Sobald Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Dabei kommt es gerade in dieser Zeit darauf an, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und allein aus diesen Gründen ist es wichtig sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzubeziehen.
Manche Arbeitnehmer verzichten darauf einen Anwalt einzubeziehen, da sie überzogene Honorare befürchten, obwohl es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie zunächst anhören. Sowie Sie Ihr Problem beschrieben haben, bekommen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtliche Situation selber zu bewerten.
Auf was es nach einer Kündigung ankommt
Lassen Sie sich von ihrem Arbeitgeber zu nichts drängen, schließlich gibt es weder Pflicht, noch Notwendigkeit irgendetwas zu unterschreiben. Vielmehr riskiert der Arbeitgeber, durch sein Vorgehen selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, entweder durch mangelhafte Kündigungsgründe oder wegen Formfehler.
Beraten Sie sich nach einer Kündigung unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, weil mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wenn jemand diese missachtet, verspielt er rechtliche Optionen und riskiert außerdem den finanzielle Ansprüche.
Nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, muss eine Dreiwochenfrist beachtet werden, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das bedeutet für den Betroffenen, wenn er nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als akzeptiert.
Aber aufgepasst, es gibt auch viel kürzere Fristen, welche mit der Kündigung zu laufen beginnen, zum Beispiel muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Deswegen empfiehlt es sich nach dem Erhalt einer Kündigung, schnell einen Anwalt für Arbeitsrecht zu fragen, um eine kostenlose Ersteinschätzung zu bekommen.
Wir von der Hallenser Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0345 96398925
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