Die Abfindung
Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?
Die Abfindung ist eine abschließende Geldzahlung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer anlässlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei auf diese Zahlung normalerweise kein Rechtsanspruch vorliegt. Das ist letzten Endes dem Fakt geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf ausgelegt ist, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten und nicht deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu ermöglichen.
Abfindungsansprüche kann man in Deutschland jedoch, in gegen den Willen des Arbeitgebers erzwingbare sowie solche, die nicht erzwingbar sind, unterteilen. Keinesfalls erzwingbar sind Abfindungen nach einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich zur Frage der Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar sind Abfindungen nach einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts allerdings, wenn das Betriebsverfassungsgesetz, der Tarifvertrag oder ein Sozialplan das vorsieht.
Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?
Einer der entscheidenden Punkte bei der Ausgestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Beachtung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Schnell können mit einer vorschnellen Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags mit Abfindungsregelung Ansprüche verloren gehen.
Die Höhe der Abfindung ist nicht kraft Gesetzes festgelegt, sondern abhängig vom Verhandlungsgeschick der beiden Parteien. Allerdings sind die Arbeitnehmer fast immer im Nachteil, da diese ihrem Gegenpart bei den Verhandlungen aus unterschiedlichen Gründen unterlegen sind.
Die Arbeitgeber versuchen, aus einer Position der wirtschaftlichen, psychologischen und intellektuellen Stärke, die Höhe der Abfindung zu drücken, obendrein verfügen sie natürlich über mehr Erfahrungen. Genau darum ist zu überlegen, ob es sich rechnet die bestehenden Nachteile durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu kompensieren.
Gleichwohl gibt es bei solchen Verhandlungen immer ein Prozessrisiko, aber wer, wenn nicht ein versierter Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann Arbeitnehmern dabei helfen, eine angemessene Abfindung zu bekommen? Unsere Hallenser Rechtsanwälte erzielen häufig außerordentlich hohe Abfindungen für unsere Klienten, deswegen empfehlen wir besten Gewissens, bei Abfindungsverhandlungen unseren Beistand hinzuzuziehen.
Wir von der Hallenser Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0345 96398925
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