Der Aufhebungsvertrag
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Aufhebungsverträge sind eine Weise zur Beendigung eines Vertrags und können durch die Vertragsparteien frei verfasst werden, jedoch wird in jedem Fall die Schriftform verlangt. Der weite gestalterische Spielraum wird im Arbeitsrecht relativ oft genutzt, um Abfindungen und Wettbewerbsverbote zu vereinbaren. Der Hauptanlass von Arbeitgebern einen Aufhebungsvertrag anzubieten, ist, damit den gesetzlichen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers zu umgehen.
Soll ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden, empfehlen sich dafür, je nach Voraussetzungen, ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Zunächst setzt das voraus, dass sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Frage kommt. Da Aufhebungsverträge nachweislich für die Arbeitnehmer mit signifikanten Nachteilen einher einhergehen, sollten sie diese nicht leichtfertig unterschreiben.
Nach- und Vorteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien
Die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich: Eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden, das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden, die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich und die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden.
Die arbeitnehmerseitigen Möglichkeiten sind gewiss weniger wert: So können diese mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen, die Kündigungsfrist abkürzen, eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen und ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln.
Die eventuellen Verluste halten sich für Arbeitgeber in kalkulierbaren Grenzen: Abfindungszahlungen in erheblicher Höhe sind bei den meisten Aufhebungsverträgen sowieso kaum zu vermeiden, hinzu kommt hin und wieder eine zusätzliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots.
Die Defizite für die Arbeitnehmerseite sind möglicherweise beträchtlich: Eventuell endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist. unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen, einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder entfällt der bestehende Kündigungsschutz.
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