Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Abgeltung anwaltlicher Leistungen erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Will ein Klient des Anwalts in einem Verfahren beispielsweise 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenfalls 8000 Euro. Abhängig davon was für eine Tätigkeit vereinbart wurde, kann der Rechtsanwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Problematischer ist die Berechnung dieses Wertes, sofern es in dem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Angenommen es geht um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt diesbezüglich darauf an, welche Aufgaben sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 7.250,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 502,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 326,30 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 502,00 Euro, also 602,40 Euro. Eingerechnet der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.128,95 Euro.

Die Kosten ergeben sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 502,00 Euro addiert werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 1726,33 Euro. Jedoch auch bei einem Verfahrensende mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Beispiel auf 3.318,20 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 4.064,96 Euro.

Umso höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung und das damit einhergehenden Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, aber nicht linear, sondern degressiv.

Es ist nicht zu übersehen, ein Gerichtsverfahren kann durchaus teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Halle werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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