Die Kündigung des Arbeitsvertrags
Kündigung – was ist das?
Eine Kündigung ist im Arbeitsrecht eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, um einen bestehenden Arbeitsvertrag zu beendigen. Die Rechtsgültigkeit einer Kündigung hängt grundsätzlich von ihrer Wirksamkeit ab, welche aber an verschiedene Bedingungen geknüpft ist, folglich müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.
Es bestehen viele Optionen die Kündigungen zwecks besseren Verständnisses zu klassifizieren. Zu unterscheiden ist zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung, zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber, und zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung. Überdies lässt sich zwischen Änderungs-, Druck- und Verdachtskündigungen differenzieren.
Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
Die bedeutsamste Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Schriftform, denn liegt diese nicht vor, ist die Kündigung in jedem Fall ungültig. Es gibt allerdings Ausnahmen, beispielsweise wenn ein Arbeitnehmer telefonisch kündigt und anschließend tatsächlich nicht zur Arbeit kommt, kann er durchaus die Wirksamkeit der Kündigung herbeiführen.
Vergleichbar bedeutsame Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz beschützt unzählige von Arbeitnehmern vor einer ordentlichen Kündigung, da laut diesem nur bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Jedoch greift dieser Kündigungsschutz ausschließlich in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und gilt nur für länger als sechs Monate Beschäftigte.
Für festgelegt Personengruppen gilt noch darüber hinaus ein besonderer Kündigungsschutz – so ist bei der Kündigung eines Schwerbehinderten die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. Ohne Ausnahme nicht gekündigt werden dürfen, Mütter und Väter während der Elternzeit, Schwangere sowie Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates.
Sobald Sie eine Kündigung bekommen haben, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Halle einlegen können, aber wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.
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