Abmahnung
Die Abmahnung
Der Zweck einer Abmahnung
Die Abmahnung ist ein Weg um auf vertragswidriges Verhalten hinzudeuten und mit der Verhaltensregel zu verbinden dieses von nun an zu unterlassen. Abmahnungen können seitens des Arbeitnehmers als auch seitens des Arbeitgebers erteilt werden. In den meisten Fällen mahnt jedoch der Arbeitgeber ab, wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Absprachen halten, denn dann dient die Abmahnung als Disziplinarmaßnahme.
Eine Abmahnung ist dabei von anderen Disziplinarmaßnahmen, durch eine ihrer wesentlichen Eigenschaften, signifikant zu unterscheiden. In Abweichung zu Belehrung, Betriebsbuße und Co wohnt der Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion inne. Diese weist unmissverständlich darauf hin, dass der Betroffene mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten nicht beendet. Unbedingt zu beachten: Bei jeder Disziplinarmaßnahme, die mit einer Kündigung droht, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Abmahnung.
Abmahnung erhalten – was nun?
Um auf eine Abmahnung zu reagieren, gibt es sehr viele Optionen. Sie können einfach nichts tun, prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht, den Betriebsrat einschalten oder eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen.
Eine voreilige Reaktion sollte der Abgemahnte aber bleibenlassen, da es weder sinnvoll ist, unbedacht zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Dennoch wird es kaum schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Beanstandungen befasst.
Regelmäßig wird empfohlen, gegen erhaltene Abmahnungen zu klagen, dabei gibt es aber Fälle, in denen es weit besser ist, nichts zu unternehmen. Eine belegbar zu Unrecht erteilte Abmahnung, kann bei einem späteren Prozess beim Arbeitsgericht, als Joker genutzt werden.
Wie die zweckvollste Reaktion auf eine Abmahnung aussieht, hängt von den subjektiven Umständen ab. Erkennt der Arbeitnehmer eine Abmahnung als angemessen an, braucht er sein vertragswidriges Verhalten lediglich abzustellen. Sind die Dinge komplexer, lohnt es sich, externe Hilfe einzuholen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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