Die ordentliche Kündigung
Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?
Grundsätzlich können unbefristete Arbeitsverhältnisse lediglich unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der gesetzlichen Formanforderungen sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Vorschriften gelten für den kündigenden Arbeitgeber ebenso, wie für die Arbeitnehmer, welche das bestehende Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen möchten. Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zur Beendigung eines bestehenden Vertragsverhältnisses.
Kündigungsfristen werden in tarif- oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen getroffen, gibt es solche jedoch nicht, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit mehr als zehn Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz für alle, die dort mehr als sechs Monate beschäftigt sind und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.
Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung
Bei der personenbezogenen Kündigung eines Arbeitnehmers geht es um dessen Person, weil er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr erbringen kann, obwohl er es will. Das kann beispielsweise wegen eines medizinischen Sachverhalts oder eine Änderung des Status bedingt sein.
Betriebsbedingte Kündigungen ereignen sich dann, wenn der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters im Betrieb wegfällt und es dort für diesen keine andere Möglichkeit der Beschäftigung gibt. In so einem Fall möchte der Arbeitgeber ihn zwar sehr gerne behalten, aber kann es nicht.
Die verhaltensbedingte Kündigung kommt dann in Frage. wenn ein Angestellter den Betriebsfrieden erheblich stört oder ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Dieses ist ohne Zweifel der Fall, wenn ein Angestellter Kollegen oder Vorgesetzte tätlich angegriffen oder etwas gestohlen hat.
All diese Kündigungen erfordern eine präzise Begründung, denn je schlechter diese ist, umso geringer ist deren Wirkungsgrad. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es an, wenn sich der Betroffene mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Halle wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Pflicht versucht er sich fast immer durch die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu befreien.
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