Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine rechtsanwaltliche Beratung oder Vertretung Kosten auflaufen, nutzen Sie bitte, unsere kostenlose Ersteinschätzung, im Rahmen unserer Soforthilfe. Dazu reicht ein Anruf unserer Nummer 0345-96398925. Dort sind Sie mit einem aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt verbunden, dem können Sie Ihr Problem beschreiben und kriegen anschließend eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Möglichkeiten.

Diese Informationen und die damit verbundenen Aussichten befähigt Sie, selbst einzuschätzen, inwieweit sich in der Sache eine umfassende anwaltliche Beratung und juristische Vertretung lohnt. Deshalb können Sie völlig unbelastet entscheiden, denn erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung ist mit Kosten verbunden.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz resultieren die Kosten für die Beratung beim Anwalt. In unserer Hallenser Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In dem Gespräch wird auch geklärt, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Sinn macht. Apropos, dieses Beratungsgespräch ist für Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT e.V. kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.

Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt in den meisten Fällen, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Halle. Genau wie die anfallenden Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Der schließlich maßgebliche Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten addiert 6.750,00 Euro müssen Sie mit Kosten von 1350,65 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 530,74 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 6.750,00 Euro Streitwert, 2.701,30 Euro nach einem Urteil und 3.762,78 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Hallenser Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0345 96398925


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