Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitgeber ist eine Partei des Arbeitsvertrags, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um eine juristische oder natürliche Person handeln kann. Der Arbeitgeber ist für gewöhnlich ein Selbständiger, ein Unternehmer oder eine Personengesellschaft, jedoch auch eine Privatperson, die stundenweise eine Hilfskraft beschäftigt, ist Arbeitgeber. 

Arbeitnehmer sind die zweite Partei im Arbeitsvertrag, weil ohne, Arbeitnehmer gäbe es auch keine Arbeitgeber. Indes handelt es sich bei Arbeitnehmern immer um natürliche Personen, welche Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Sobald ein Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot wahrnimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft den Erbringungsort, die Arbeitszeit und die Inhalte der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge gilt zunächst Formfreiheit, das heißt, sie können schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Auf jeden Fall ist der Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn und alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit zu überlassen. 

Abgesehen von den Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer und unter Umständen das Ende des Arbeitsvertrages hinein, weiter kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen. 

Die Angaben zur Arbeitsleistung unterteilen sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Desgleichen sollten Nebenpflichten, wie Pünktlichkeit, Arbeitsschutz, Sorgfaltspflicht, Krankmeldung, und Verschwiegenheit, enthalten sein. 

Zum Punkt Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt auch, wie sich das Arbeitsentgelt aufbaut, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Nie sollten die Angaben zu Gratifikationen, Aufwendungsersatz, vermögenswirksamen Leistungen und Zulagen fehlen. 

Wir von der Hallenser Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0345 96398925 


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline:
0345-96398925

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.