Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Sofern rechtliche Sachen zu erledigen sind, geht nichts ohne Anwälte. Es könnte ein Patentanwalt sein, wenn es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, falls der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt, für die Vertretung von natürlichen und juristischen Personen. Nebenher gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, die sich um die spezifischen Belange von Unternehmen und Verbänden kümmern.

Nur wenn ein Rechtsanwalt besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann er sich als Fachanwalt bezeichnen. Das Erwerben einer Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit 2019 auf 24 Rechtsgebieten erlaubt. Wie aus einem normalen Anwalt ein Fachanwalt, beispielsweise für Arbeitsrecht, wird, ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung. Nicht ganz 28 von Hundert Rechtsanwälten sind auch Fachanwälte, etwas über ein Fünftel davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besonderes Wissen im Individualarbeitsrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht sowie dem Verfahrensrecht nachweisen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehören in diesem Zusammenhang das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht, das Tarifvertragsrecht sowie das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht.

Vorrang hat dennoch das individuelle Arbeitsrecht, denn dort werden besonderes Wissen bezüglich dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts und des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, erwartet.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erhalten, muss der Bewerber mindestens 100 selber bearbeitete Fälle nachweisen, hierzu muss die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es einem Juristen erlaubt ist, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit einer Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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