Das Arbeitsrecht
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht bestimmt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vor allem den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, falls erforderlich, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften.
Das Kollektivarbeitsrecht steuert die Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind einerseits die Arbeitgeber, beziehungsweise Verbände und andererseits Arbeitnehmerorgane, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Kollektives Arbeitsrecht beschäftigt sich mit Gegebenheiten des Tarifrechts, des Streik- und Aussperrungsrechts sowie des Betriebsverfassungsrechts.
Themen des Arbeitsrechts
Deutsches Arbeitsrecht ist wirklich problematisch aufgebaut, weil es trotz wiederholter Anstrengungen, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Ebendarum müssen sich Arbeitsrechtler an mehr als 50 Rechtsquellen abarbeiten.
All diese Quellen des Rechts finden sich innerhalb der Normenpyramide, die mit dem über allem thronenden EU-Recht und dessen Richtlinien anfängt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als letzte Ebene langt.
Weiter müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht hinzuziehen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Halle übernommen werden kann.
Doch wann ist es sinnvoll einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen? Bestimmt, wenn es um Bedeutendes geht, wie Geld, berufliche Aussichten, die Karriere oder auch nur den guten Ruf. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist hinsichtlich der Rechtslage immerzu auf dem gültigen Stand und weiß, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das ist belangvoll, wenn zum Beispiel die Bestimmungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen.
Wir von der Hallenser Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0345-96398925
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