Aufhebungsvertrag
1. Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag
2. Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages
3. Hilfe durch den Fachanwalt
Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Zuzüglich zehn weiterer Optionen für das Beenden eines Arbeitsvertrages gibt es den Aufhebungsvertrag und dieser ist die einzige Maßnahme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu lösen. Nach Ermessen der Agentur für Arbeit ist eben diese Einvernehmlichkeit das Hauptproblem, weil der Arbeitnehmer dadurch seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, bekommt er dafür eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
Aufhebungsverträge haben also nur dann einen Sinn, falls sofort eine neue Arbeitsstelle angetreten wird und deshalb der Anspruch auf Arbeitslosengeld sowieso entfällt oder der Aufhebungsvertrag so gestaltet wird, dass er keine Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich zieht. Dazu muss der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist berücksichtigen und der Arbeitgeber muss zuvor eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt haben.
Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages
Die Gewinne des Aufhebungsvertrages finden sich mit Sicherheit größtenteils auf Seiten des Arbeitgebers. Er entkommt mit diesem Vertrag, den mit einer betriebsbedingten Kündigung verknüpften rechtlichen Unsicherheiten und nicht zuletzt den damit auch nebenher entstehenden Kosten.
Nahezu gleich liegt der Fall, wenn der Mitarbeiter durch eine Verfehlung, Grund zu einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung gegeben hat, denn dann ist der Aufhebungsvertrag eine gesichtswahrende Lösung. Kann es doch unbedingt im Sinne eines Beschäftigten sein, sich die Beurteilung seiner Verfehlung durch ein Gericht zu ersparen.
Aber da normalerweise der Nutzen eines Aufhebungsvertrages viel öfter beim Arbeitgeber liegt, hat der Arbeitnehmer erstmal kaum ein Interesse, sich auf diesen einzulassen. Daher werden Aufhebungsverträge oft mit einem Abfindungsangebot sowie der Zusage ein überdurchschnittliches gutes Arbeitszeugnis zu erstellen verknüpft.
Dennoch sollten Arbeitnehmer sich stets Bedenkzeit fordern und einen Aufhebungsvertrag niemals sofort unterzeichnen. Weil, sofort wenn der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist, gibt es kaum noch Chancen diesen anzufechten oder zu widerrufen, deshalb ist es immer zu empfehlen vor einer Unterschrift die Einschätzung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht abzuwarten.
Hilfe durch den Fachanwalt
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