Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz
Was ist Mobbing?
Das laufende sowie willentliche Diskriminieren, Herabsetzen und Ausgrenzen von Menschen über eine längere Zeitspanne bezeichnet man als Mobbing, aber es handelt sich dabei nicht um einen Rechtsbegriff. Mit der Benennung Mobbing werden ganz unterschiedliche Handlungen zusammengefasst, die jedoch nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist ein komplizierte Handlungskette, welche allein in Deutschland zirka 1,5 Millionen Menschen auf der Arbeit betrifft.
Mobbing im beruflichen Umfeld ist oftmals durch mangelhafte Arbeitsorganisation determiniert, weil die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, welche unter ungünstigen Umständen Auseinandersetzungen und Hass fördert. Schaffen es die Führungskräfte des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu verbessern, entwickelt sich ein geeigneter Nährboden für Mobbing und dann suchen Personen mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.
Auf Mobbing richtig reagieren
Mobbing ist ein negatives Konzept mit einer Vielzahl möglichen Beteiligten, dass es zu erkennen gilt. Einige Kollegen schauen einfach nicht hin, weil sie befürchten eventuell ebenfalls zum Opfer zu werden, derweil andere es genüsslich beobachten und dazu kommen Mitläufer, die den Täter bei dessen Mobbinghandlungen sekundieren.
Sobald ein Arbeitnehmer das Gefühl hat gemobbt zu werden, kann er sich durchaus zur Wehr setzen, indem er als erstes unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat informiert. Sofern das nicht greift, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.
In diesem muss der Betroffene einzelne Mobbinghandlungen über etwa zehn Wochen gezielt erfassen, das bedeutet, sorgfältig aufschreiben, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Eigene Wertungen, Beschimpfungen, bloße Vermutungen und Verallgemeinerungen gehören hingegen nicht hinein.
Gehen mit den Mobbinghandlungen Beleidigungen, sexuelle Nötigung, andere Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei allen Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber fraglos in der Pflicht, denn dieser muss das Mobbing unterbinden, indem er Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.
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